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Der neben stehende Artikel ist original der elektronischen Ausgabe der RZ entnommen.

 

 

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Artikel Rheinzeitung

Marina Weingarten: Fortgang ist ungewiss

Infrastruktur Investor benötigt weitere Verlängerung der Kaufoptionen für Grundstücke

Von unserem Redakteur David Ditzer

Briedel/Zell. Das millionenschwere Ferienparkprojekt Marina Weingarten geht noch einmal in eine entscheidende Phase. Weil das Verwaltungsgericht Koblenz signalisiert hat, über die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der SGD Nord zum Bau des Hafens frühestens im ersten Quartal 2017 zu entscheiden, steht der Investor erneut unter Zugzwang. Die Optionen zum Kauf der notwendigen Grundstücke laufen nämlich nur noch bis zum 31. Dezember und bedürfen mithin einer weiteren Verlängerung. Deshalb wird es erneut eine Eigentümerversammlung geben, voraussichtlicher Termin ist Montag, 21. November.

Die Projekt-Gesellschaft Marina Weingarten Zell plant, auf Flächen der Gemeinde Briedel und der Stadt Zell eine Ferienhaussiedlung samt Jachthafen zu errichten. Der Hafen soll zwischen 130 und 150 Liegeplätze bekommen, der Ferienpark circa 160 Wohneinheiten umfassen. Die geschätzten Baukosten liegen bei 50 bis 60 Millionen Euro. Schon Mitte März hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Jachthafens erteilt. Gut einen Monat später klagten der BUND-Landesverband Rheinland-Pfalz und eine Klagegemeinschaft betroffener Winzer gegen diese Genehmigung (die RZ berichtete).
Wie Andreas Schorn, Büroleiter der Verbandsgemeinde (VG) Zell, mitteilt, hat man inzwischen ein Signal erhalten, dass sich das Verwaltungsgericht in Koblenz nicht vor dem ersten Quartal nächsten Jahres mit der Klage befassen wird. Das bedeutet zum einen, dass der Investor die Kaufoptionen für die nötigen Grundstücke noch einmal verlängert bekommen müsste. Deswegen soll es erneut eine Eigentümerversammlung geben. Zum anderen folgt aus dieser Tatsache allerdings auch, dass der weitere Fortgang des Projekts unter dem Vorbehalt und dem Risiko dieser Klage steht. Deshalb wurde der Satzungsbeschluss mit Blick auf den Bebauungsplan „zurückgestellt, bis der Grunderwerb abgeschlossen ist“, erläutert Schorn. Man wolle keinesfalls Weinberge in Bauland umwidmen und den Weg für den Bau von Ferienhäusern freimachen, ehe nicht feststehe, dass dort tatsächlich der geplante Ferienpark gebaut werde.

Schon seit es die Projektpläne gibt, betonen die Beteiligten, dass das gesamte Bauvorhaben nur in der Kombination aus Ferienpark und Jachthafen in Angriff genommen werden soll. Heißt: Ohne Hafen keine Ferienhäuser und umgekehrt. Insofern ist es nur konsequent, dass der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan einstweilen zurückgestellt wurde. Über die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit hat der Planungszweckverband schon abschließend entschieden (die RZ berichtete).

Bis es mit dem Projekt Marina Weingarten also gegebenenfalls so richtig vorwärtsgeht, werden noch einige Monate ins Land gehen. Bis dahin stellen sich zwei Fragen, die über Wohl und Weh des Mammutvorhabens entscheiden werden: 1. Gelingt es der Projektgesellschaft um ihren Geschäftsführer John van der Voort, die potenziellen Grundstücksverkäufer bei der Stange zu halten und die Kaufoptionen einmal mehr zu verlängern? 2. Wie beurteilt das Verwaltungsgericht die Argumente der Marina-Gegner? Fest steht: Schon die Beantwortung der ersten Frage könnte das gesamte Projekt infrage stellen.

 

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